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Amazon-Apps auf Smartphones und Tablets nutzen

Kindle-Fire-Apps (Bild: Amazon)

Kind­le-Fire-Apps (Bild: Amazon)

Hat man erst ein­mal eini­ge Zeit einen Kind­le (Fire) gehabt, dann sam­meln sich wie bei Tablet-PCs und Smart­phones im Lau­fe der Zeit immer mehr Appli­ka­tio­nen an, die im Fal­le des Kind­le Fire in der Ama­zon Cloud gespei­chert werden.

Das Pro­blem: Wenn man sich ein neu­es Han­dy oder einen neu­en bzw. ande­ren Tablet-PC kauft, kön­nen die Apps nicht wei­ter­ge­nutzt wer­den — es sei denn, Sie gehen vor wie im fol­gen­den Arti­kel beschrieben.

Amazon-Account einrichten

Zunächst müs­sen Sie dazu von Amazon.com den Ama­zon App­s­to­re her­un­ter­la­den. Nach­dem die Appli­ka­ti­on instal­liert ist, wählt man »Crea­te new Account« oder erstellt per Inter­net-Brow­ser über die Home­page von Ama­zon einen neu­en Amazon.com Account.

Da der Ama­zon App­s­to­re nach wie vor aus­schließ­lich für US-Bür­ger zugäng­lich ist, muss man nach der Account-Erstel­lung zunächst eine US-Adres­se und US-Kre­dit­kar­te hin­ter­le­gen. Die US-Adres­se wird nicht über­prüft, man kann theo­re­tisch also jede (exis­tie­ren­de) Adres­se ange­ben, sofern man kei­nen Wohn­sitz in den USA hat. Dies ist aber ein Ver­stoß gegen die Geschäfts­be­din­gun­gen — wer dies tut, soll­te sich daher der Kon­se­quen­zen bewusst sein.  Test­num­mern für Kre­dit­kar­ten gibt es unter ande­rem bei Pay­pal.

Wir gehen jedoch davon aus, dass die Ein­schrän­kun­gen des App­s­to­re weg­fal­len, sobald der Kind­le Touch und der Kind­le Fire in Deutsch­land ver­kauft werden.

Lösungen und Einschränkunen

Nach Ein­ga­be der gefor­der­ten Daten steht einer Nut­zung der Kind­le-Fire-Appli­ka­tio­nen nichts mehr im Wege.

Es ver­steht sich von selbst, dass mit einer Test­num­mer kei­ne kos­ten­pflich­ti­gen Appli­ka­tio­nen gekauft wer­den kön­nen. Tut man dies doch, so bekommt man von Ama­zon eine E‑Mail, dass der Kauf nicht durch­ge­führt wer­den konn­te. Nun kann man jedoch mit sei­ner zwei­ten hin­ter­leg­ten, deut­schen Kre­dit­kar­te die Appli­ka­ti­on bezahlen.

Eine Anmer­kung sei noch hin­zu­zu­fü­gen: Wer­den Appli­ka­tio­nen über dem Ama­zon App­s­to­re instal­liert, die zum Bei­spiel bereits über den Android-Mar­ket gekauft wur­den, dann ver­sucht der Ama­zon App­s­to­re, die­se Appli­ka­ti­on zu über­neh­men. Dies soll­te unter­bun­den wer­den, da man dies nach­träg­lich nicht mehr rück­gän­gig machen kann.

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