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Amazons E‑Book Steuerparadies in Gefahr — EU-Kommission klagt

Die Buchpreisbindung ist gesetzlich geregt - aber nicht verantwortlich für hohe E-Book-Preise (Bild: Thorben Wengert / pixelio.de)

Die EU-Kom­mis­si­on klagt gegen die nied­ri­gen E‑Book-Steu­er­sät­ze von Luxem­burg und Frank­reich (Bild: Thor­ben Wen­gert / pixelio.de)

Der­zeit zahlt Ama­zon pro E‑Book nur drei Pro­zent Mehr­wert­steu­er, da der Inter­net­rie­se sei­ne digi­ta­len Bücher über Luxem­burg abrech­net. Das könn­te bald der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat beim Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on Kla­ge gegen Frank­reich und Luxem­burg ein­ge­reicht. Bemän­gelt wird der ermä­ßig­te E‑Book-Steu­er­satz der bei­den Länder

Die Recht­vor­schrif­ten der EU, auf wel­che Waren und Dienst­leis­tun­gen ein ermä­ßig­ter Mehr­wert­steu­er­satz ange­wen­det wer­den darf, ist expli­zit. E‑Books gehö­ren nicht dazu. Luxem­burg und Frank­reich hat­ten es jeweils ver­säumt, ihre inner­staat­li­chen Steu­er­vor­schrif­ten an das EU-Recht anzu­pas­sen. Des­we­gen erhebt die EU-Kom­mis­si­on nun Kla­ge beim Gerichtshof.

Die Nicht­ein­hal­tung der EU-Richt­li­nie füh­re zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zu Las­ten der Wirt­schafts­be­tei­lig­ten in den übri­gen Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on, so die Argu­men­ta­ti­on der EU-Kom­mis­si­on. Das Ziel sei ein fai­rer Bin­nen­markt. Die Wei­ge­rung von Frank­reich und Luxem­burg wider­spre­che dem Grund­satz der euro­päi­schen Steu­er­po­li­tik. Meh­re­re Finanz­mi­nis­ter und Ver­tre­ter des Ver­lags­we­sens hat­ten im Vor­feld die bil­li­gen E‑Book-Steu­er­sät­ze kritisiert.

»[…] Die Miss­ach­tung der MwSt-Vor­schrif­ten für digi­ta­le Bücher scha­det dem Bin­nen­markt und wider­spricht dem Grund­satz des fai­ren Steu­er­wett­be­werbs«, so der zustän­di­ge EU-Kom­mis­sar Šemeta.

Der­zeit über­prüft die EU-Kom­mis­si­on wei­ter die ermä­ßig­ten Steu­er­sät­ze mit dem Ziel, ähn­li­che Dienst­leis­tun­gen und Gegen­stän­de auch gleich zu besteu­ern. Eine neue Stra­te­gie bezüg­lich ermä­ßig­ter Mehr­wert­steu­er­sät­ze soll Ende 2013 vor­ge­legt wer­den. Solan­ge müs­sen sich Mit­glied­staa­ten auch an die Regeln des Fair Play hal­ten, appel­lier­te Šeme­ta weiter.

Der­zeit zahlt Ama­zon für in Deutsch­land gekauf­te E‑Books den luxem­bur­gi­schen Mehr­wert­steu­er­satz von drei Pro­zent. In Frank­reich sind sie­ben Pro­zent fäl­lig. Müss­te Ama­zon sei­ne digi­ta­len Bücher in Deutsch­land abrech­nen, wäre der nor­ma­le Mehr­wert­steu­er­satz von 19 Pro­zent fäl­lig. Aller­dings wird auch in Deutsch­land mit zwei­er­lei Maß gemes­sen. Für Print­bü­cher gilt hier ein ermä­ßig­ter Steu­er­satz von sie­ben Prozent.

Quel­le: bildungsklick.de

 

 

 

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