Derzeit zahlt Amazon pro E‑Book nur drei Prozent Mehrwertsteuer, da der Internetriese seine digitalen Bücher über Luxemburg abrechnet. Das könnte bald der Vergangenheit angehören. Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Frankreich und Luxemburg eingereicht. Bemängelt wird der ermäßigte E‑Book-Steuersatz der beiden Länder
Die Rechtvorschriften der EU, auf welche Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewendet werden darf, ist explizit. E‑Books gehören nicht dazu. Luxemburg und Frankreich hatten es jeweils versäumt, ihre innerstaatlichen Steuervorschriften an das EU-Recht anzupassen. Deswegen erhebt die EU-Kommission nun Klage beim Gerichtshof.
Die Nichteinhaltung der EU-Richtlinie führe zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Wirtschaftsbeteiligten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so die Argumentation der EU-Kommission. Das Ziel sei ein fairer Binnenmarkt. Die Weigerung von Frankreich und Luxemburg widerspreche dem Grundsatz der europäischen Steuerpolitik. Mehrere Finanzminister und Vertreter des Verlagswesens hatten im Vorfeld die billigen E‑Book-Steuersätze kritisiert.
»[…] Die Missachtung der MwSt-Vorschriften für digitale Bücher schadet dem Binnenmarkt und widerspricht dem Grundsatz des fairen Steuerwettbewerbs«, so der zuständige EU-Kommissar Šemeta.
Derzeit überprüft die EU-Kommission weiter die ermäßigten Steuersätze mit dem Ziel, ähnliche Dienstleistungen und Gegenstände auch gleich zu besteuern. Eine neue Strategie bezüglich ermäßigter Mehrwertsteuersätze soll Ende 2013 vorgelegt werden. Solange müssen sich Mitgliedstaaten auch an die Regeln des Fair Play halten, appellierte Šemeta weiter.
Derzeit zahlt Amazon für in Deutschland gekaufte E‑Books den luxemburgischen Mehrwertsteuersatz von drei Prozent. In Frankreich sind sieben Prozent fällig. Müsste Amazon seine digitalen Bücher in Deutschland abrechnen, wäre der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Allerdings wird auch in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen. Für Printbücher gilt hier ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent.
Quelle: bildungsklick.de