E‑Books kosten hierzulande 19 % Mehrwertsteuer, während gedruckte Bücher mit nur 7 % besteuert werden. Eine Angleichung bleibt nach einem neuen Gerichtsurteil wohl auch langfristig unwahrscheinlich.
Der europäische Gerichtshof hatte über eine Klage gegen Luxemburg und Frankreich zu urteilen. In beiden Ländern gelten stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze von drei bzw. 5,5 % auf E‑Books. Gestern nun kam der Gerichtshof zu dem Urteil, dass diese Besteuerung europäische Verträge verletzt. Die Länder müssen ihre Mehrwertsteuersätze entsprechend korrigieren.
Das Urteil versetzt auch deutschen Kunden einen Dämpfer, hatte man hierzulande doch gehofft, dass der E‑Book-Mehrwertsteuersatz mittelfristig auf 7 % gesenkt wird. Bei Hörbüchern wurde der Steuersatz bereits im vergangenen Jahr auf 7 % angeglichen.
Auf Unverständnis trifft das Urteil auch beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der sich nach anfänglicher Unentschlossenheit mittlerweile auch für einen reduzierten Steuersatz einsetzt. »Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen«, erklärte Geschäftsführer Alexander die Skipis in einer offenen Mitteilung.