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E‑Book-Steuersatz bleibt bei 19 Prozent

GerichtE‑Books kos­ten hier­zu­lan­de 19 % Mehr­wert­steu­er, wäh­rend gedruck­te Bücher mit nur 7 % besteu­ert wer­den. Eine Anglei­chung bleibt nach einem neu­en Gerichts­ur­teil wohl auch lang­fris­tig unwahrscheinlich.

Der euro­päi­sche Gerichts­hof hat­te über eine Kla­ge gegen Luxem­burg und Frank­reich zu urtei­len. In bei­den Län­dern gel­ten stark ermä­ßig­te Mehr­wert­steu­er­sät­ze von drei bzw. 5,5 % auf E‑Books. Ges­tern nun kam der Gerichts­hof zu dem Urteil, dass die­se Besteue­rung euro­päi­sche Ver­trä­ge ver­letzt. Die Län­der müs­sen ihre Mehr­wert­steu­er­sät­ze ent­spre­chend korrigieren.

Das Urteil ver­setzt auch deut­schen Kun­den einen Dämp­fer, hat­te man hier­zu­lan­de doch gehofft, dass der E‑Book-Mehr­wert­steu­er­satz mit­tel­fris­tig auf 7 % gesenkt wird. Bei Hör­bü­chern wur­de der Steu­er­satz bereits im ver­gan­ge­nen Jahr auf 7 % angeglichen.

Auf Unver­ständ­nis trifft das Urteil auch beim Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels, der sich nach anfäng­li­cher Unent­schlos­sen­heit mitt­ler­wei­le auch für einen redu­zier­ten Steu­er­satz ein­setzt. »Bücher sind ein Kul­tur­gut, unab­hän­gig davon, ob sie in gedruck­ter oder elek­tro­ni­scher Form vor­lie­gen«, erklär­te Geschäfts­füh­rer Alex­an­der die Ski­pis in einer offe­nen Mit­tei­lung.

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