Ein beliebtes Argument von E‑Book-Gegnern ist eine fehlende Möglichkeit des Weiterverkaufs. Aber das könnte sich bald ändern. Das US-Patentamt hat zwei Anträgen von Amazon zugestimmt, die den Gebraucht-E-Book-Markt regeln könnten.
Der Weiterverkauf von E‑Books ist ein heikles Thema. Verlage und Autoren sehen die Gefahr, vom erwirtschafteten Umsatz ausgeschlossen zu werden. Amazon scheint das zu wissen und sieht in dem Konzept vor, auch Verlage und Autoren am Weiterverkauf zu beteiligen.
So heißt es im Patent selbst:
»When items are resold, a portion of the resale revenue is paid to the rights holder of the original work.«
Weiter heißt es, dass das Übertragungsrecht auch eingeschränkt werden kann.
Der Antrag wurde bereits 2009 gestellt. Nun haben die US-Behörden grünes Licht gegeben. Über die Anteile der Vergütung für Rechteinhaber ist noch nichts bekannt. Und auch trotz des bewilligten Patentantrags wird es noch eine Weile dauern, bis sich der Markt für gebrauchte E‑Books öffnet, gerade in Deutschland.
Nutzungsrecht oder Eigentum?
Der größte Knackpunkt ist die Frage, ob der Käufer eines E‑Books nur das Nutzungsrecht erwirbt oder tatsächlich auch das E‑Book selbst als Eigentum besitzt. Diese Frage ist für den Weiterverkauf von E‑Books von zentraler Bedeutung. Die meisten E‑Book-Händler schreiben in ihren AGBs nur von einem Nutzungsrecht. Buchreport berichtet jedoch, dass die Frage nach dem Nutzungsrecht wohl in den nächsten zwei Jahren grundlegend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt wird. Der Bundesgerichtshof hat den Fall bereits an den EuGH weitergereicht.