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Amazon treibt Pläne für E‑Book Weiterverkauf voran

Öffnet sich der Gebrauchtmarkt auch für E-Books? (BIld: Pixabay)

Öff­net sich der Gebraucht­markt auch für E‑Books? (BIld: Pixabay)

Ein belieb­tes Argu­ment von E‑Book-Geg­nern ist eine feh­len­de Mög­lich­keit des Wei­ter­ver­kaufs. Aber das könn­te sich bald ändern. Das US-Patent­amt hat zwei Anträ­gen von Ama­zon zuge­stimmt, die den Gebraucht-E-Book-Markt regeln könnten.

Der Wei­ter­ver­kauf von E‑Books ist ein heik­les The­ma. Ver­la­ge und Autoren sehen die Gefahr, vom erwirt­schaf­te­ten Umsatz aus­ge­schlos­sen zu wer­den. Ama­zon scheint das zu wis­sen und sieht in dem Kon­zept vor, auch Ver­la­ge und Autoren am Wei­ter­ver­kauf zu beteiligen.

So heißt es im Patent selbst:

»When items are resold, a por­ti­on of the resa­le reve­nue is paid to the rights hol­der of the ori­gi­nal work.«

Wei­ter heißt es, dass das Über­tra­gungs­recht auch ein­ge­schränkt wer­den kann.

Der Antrag wur­de bereits 2009 gestellt. Nun haben die US-Behör­den grü­nes Licht gege­ben. Über die Antei­le der Ver­gü­tung für Rech­te­inha­ber ist noch nichts bekannt. Und auch trotz des bewil­lig­ten Patent­an­trags wird es noch eine Wei­le dau­ern, bis sich der Markt für gebrauch­te E‑Books öff­net, gera­de in Deutschland.

Nutzungsrecht oder Eigentum?

Der größ­te Knack­punkt ist die Fra­ge, ob der Käu­fer eines E‑Books nur das Nut­zungs­recht erwirbt oder tat­säch­lich auch das E‑Book selbst als Eigen­tum besitzt. Die­se Fra­ge ist für den Wei­ter­ver­kauf von E‑Books von zen­tra­ler Bedeu­tung. Die meis­ten E‑Book-Händ­ler schrei­ben in ihren AGBs nur von einem Nut­zungs­recht. Buch­re­port berich­tet jedoch, dass die Fra­ge nach dem Nut­zungs­recht wohl in den nächs­ten zwei Jah­ren grund­le­gend vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) geklärt wird. Der Bun­des­ge­richts­hof hat den Fall bereits an den EuGH weitergereicht.

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